Mund- und Nasenbedeckungspflicht gilt auch in den Krankenhäusern Bautzen und Bischofswerda
Pressemitteilung vom 21.04.2020
Ab dem 22. April 2020 gilt für alle Besucher, ambulante Patienten, Lieferanten und sonstige Personen, die die Krankenhäuser in Bautzen und Bischofswerda betreten ebenfalls die Pflicht einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Dies hat die Krankenhausleitung in ihrer Sitzung am Dienstag, den 21.04., entschieden.
Der Besuch von Patienten ist aus den bekannten Sicherheitsgründen heraus zwar ohnehin schon stark eingeschränkt, aber die Nutzer von Arzt- und Physiotherapeutenpraxen kommen noch immer in die Krankenhäuser.
Im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Schutzes von Patienten und Mitarbeitern ist nun diese weitergehende Regelung getroffen worden.
Nach oben
Zurück
Seite drucken