Lockerung der Besuchsregelungen in den Krankenhäusern der Oberlausitz-Kliniken gGmbH (OLK)
Auf Basis der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 3. Juni 2020 können die Krankenhäuser Bautzen und Bischofswerda die bislang geltenden Besuchsverbote lockern. Allerdings sind zur Vermeidung von möglichen Infektionen weiterhin strenge Regeln einzuhalten. Dabei machen die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten von Besuchsbereichen und Patientenzimmern Begrenzungen der Besuche notwendig. Eine Dokumentation aller Besuche ist zum Zweck der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten vorgeschrieben.
Ab dem 6. Juni 2020 gelten folgende Regelungen für Patientenbesuche:
- Jeder Patient darf einmal am Tag für maximal eine Stunde einen Besucher empfangen.
- Jeder Besuch muss vorab mit der betreffenden Station telefonisch abgesprochen werden.
- Bei Mehrbettzimmern müssen die Besuchszeiten ggf. weiter verkürzt werden.
- Besuche können nur im Zeitfenster von 15 bis 17 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen sind abweichende Vereinbarungen möglich.
- Kinder dürfen von maximal zwei Familienangehörigen besucht werden, vorrangig durch die Eltern.
- Beim Betreten und Verlassen der Station ist eine Händedesinfektion vorzunehmen.
- Besucher melden sich bitte immer erst am Stationsstützpunkt und betreten Patientenzimmer erst nach Erlaubnis.
- Jeder Besucher muss zuvor einen kurzen Fragebogen ausfüllen und seine persönlichen Daten und Kontaktdaten notieren.
- Im Krankenhaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, das Abstandsgebot (mind. 1,5 m) ist einzuhalten.
- Nach Ende des Besuches ist das Krankenhaus umgehend zu verlassen.
- Besucher mit Infektsymptomatik oder möglichem COVID-Kontakt in den letzten 14 Tagen dürfen die Krankenhäuser nicht betreten.
Wir bitten alle Verwandten und Besucher um Verständnis für diese Regelungen und auch dafür, dass möglicherweise nicht alle Besuche zur gewünschten Zeit erfolgen können. Dies dient der Sicherheit der Patienten und Besucher.