Von A bis Z
- Zuzahlung / Eigenanteil
Das Krankenhaus ist verpflichtet, von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine Eigenbeteiligung einzuziehen. Diese Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Kalendertag und muss vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes an für
längstens 28 Tage innerhalb eines Jahres gezahlt werden. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an Ihre Krankenkasse weiter.
Von der Zuzahlung befreit sind Patienten:
- die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- die dem Krankenhaus Unterlagen vorlegen, aus denen schlüssig ersichtlich ist, dass eine Zuzahlung nicht oder nicht mehr zu leisten ist (z.B. Hinweis in der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Belege über bereits geleistete Zahlungen).
- deren Krankenhausbehandlung zu Lasten der beruflichen Unfallversicherung geht.
- nach stationärer Entbindung (Zuzahlung erst ab dem siebenten Tag nach der Entbindung).
Bei Beendigung Ihres stationären Aufenthaltes können Sie die Zuzahlung in bar oder mit EC-Karte vornehmen:
Krankenhaus Bautzen
an der Information im Haus 10 im ErdgeschossKrankenhaus Bischofswerda
in der Kasse im Erdgeschoss (Bereich Patientenaufnahme)
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