Fördermaßnahmen

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Ohne die Unterstützung des Freistaates Sachsen wären viele Projekte nicht möglich. Sachsen fördert mittels pauschalen- oder zweckgebundenen Fördermitteln verschiedene Maßnahmen, die für die zu bewältigenden Aufgaben der Krankenhäuser mit ihren Kliniken von großer Bedeutung sind. Dieses sind Investitionen in die Zukunft der beiden Krankenhausstandorte und kommen den Patientinnen und Patienten zugute.

Als Beispiele sind zu nennen:

1. Bauabschnitt – Teilersatzneubau
Chirurgische Klinik, Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, HNO- und Augenklinik sowie Zentrale Rettungsstelle/Notaufnahme, zentraler OP-Bereich, Zentralsterilisation, Zentralküche und Radiologie mit CT am Krankenhaus Bautzen
Bauzeit: 1996 bis 1998 (Inbetriebnahme: 2. Oktober 1998) Investitionssumme rund 37 Mio EUR (74 Mio DM), davon rund 32,4 Mio EUR Förderung vom Freistaat Sachsen

2. Bauabschnitt – Teilersatzneubau
Medizinische Klinik mit Untersuchungs- und Behandlungsbereichen, eine Intensivtherapiestation, Urologische Klinik einschließlich OP-Bereich, Physiotherapie, Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie - Angiografie, zentrale Patientenaufnahme im Haupteingangsbereich am Krankenhaus Bautzen
Bauzeit: 2002 bis 2004 (Inbetriebnahme: Juli 2004) Investitionssumme rund 27,8 Mio EUR,
davon rund 24,8 Mio EUR Förderung vom Freistaat Sachsen

3. Bauabschnitt – Teilersatzneubau
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Krankenhaus Bautzen
Geplante Bauzeit: 2012 bis 2016 Die Baukosten für den Teilersatzbau in der Oberlausitz-Kliniken gGmbH betragen insgesamt 37,3 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit einem Fördervolumen von 25,2 Millionen Euro an der Investitionssumme. Diese fließen als Fördermittel des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein. Die Oberlausitz-Kliniken gGmbH investiert knapp 12,1 Millionen Euro.

4. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und weiterem medizinischen Fachpersonal
Diese Maßnahmen stellen einen wesentlichen Faktor für die Qualitäts- und Zukunftssicherung der beiden Krankenhausstandorte in Bautzen und Bischofswerda dar.

Alle Maßnahmen wurden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


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